Das Gerichtssystem in der Republik Namibia besteht aus dem Supreme Court (Oberster Gerichtshof und gleichzeitig Verfassungsgericht), aus dem High Court (oberstes Zivil- und Strafgericht, in Einzelfällen auch für Verfassungsfragen) sowie einer Reihe von untergeordneten Gerichten (Lower Courts).
Die Gerichte sind laut Verfassung absolut unabhängig und nur an Verfassung und Gesetze gebunden.
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